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Kirchenverwaltungswahlen

Kirchenverwaltungswahlen
Datum:
Termin: 24.11.24 11:00 - 18:00
Die Katholiken im Erzbistum Bamberg sind am 24. November dazu aufgerufen, die Kirchenverwaltung in ihren Pfarreien und Seelsorgebereichen zu wählen.

Was sind die Kirchenverwaltungswahlen?

In diesem Jahr finden in den bayerischen Diözesen die Kirchenverwaltungswahlen statt; so auch im Erzbistum Bamberg. Am 24. November 2024 öffnen in allen Kirchengemeinden des Erzbistums die Wahllokale, um den Katholikinnen und Katholiken die Mitgestaltung ihrer Gemeinden zu ermöglichen. Da die letzten Wahlen schon sechs Jahre zurückliegen, kommt vielleicht doch die ein oder andere Frage auf: Was ist die Kirchenverwaltung, warum ist sie so wichtig, wie laufen die Wahlen konkret ab und wie kann man selbst für die Kirchenverwaltung der eigenen Gemeinde kandidieren?

Was ist die Kirchenverwaltung?

Die Kirchenverwaltung ist das kirchliche und staatliche Vertretungsorgan der örtlichen Kirchengemeinde und ihres Vermögens in der Kirchenstiftung in jeder Kirchengemeinde. Sie setzt sich aus dem Kirchenverwaltungsvorstand - gewöhnlich dem Pfarrer der Gemeinde - und den Kirchenverwaltungsmitgliedern zusammen.

Die Zahl der Mitglieder der Kirchenverwaltung bestimmt sich durch die Anzahl der Katholiken in der Kirchengemeinde. Je mehr Katholiken eine Kirchengemeinde zählt, desto mehr Mitglieder hat die Kirchenverwaltung. So sind in einer Gemeinde mit bis zu 2000 Katholiken grundsätzlich vier Kirchenverwaltungsmitglieder, bis zu 6000 Katholiken sechs Mitglieder und mit mehr als 6000 Katholiken in der Gemeinde acht Mitglieder zu wählen.

Warum ist die Kirchenverwaltung für die Katholikinnen und Katholiken so wichtig?

Das Aufgabenfeld der Kirchenverwaltung umfasst die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse, vor allem die Sorge um die würdige Gottesdienstfeier. Weiter gehört in den Verantwortungsbereich der Kirchenverwaltung die Verwaltung

  • der Einrichtungen vor Ort (wie Kirche, Kindergarten, Pfarrheim, Pfarrhaus, etc.)  
  • der Finanzen und des Vermögens
  • des Personals

In der bevorstehenden Wahlperiode wird zusätzlich die Beratung und Gestaltung der zukünftigen Strukturen in den den neuen Seelsorgebereichen dazukommen, z. B. Zusammenarbeit von benachbarten Kirchenstiftungen in gemeinsamen Pfarrbüros. 

Auch bei bestehenden Anstellungsverhältnissen zwischen der Kirchenstiftung und z.B. einer Pfarrsekretärin/Pfarrsekretär oder und einer/einem Erzieherin/Erzieher in einer Kindertagesstätte in Trägerschaft der Kirchenstiftung obliegt der Kirchenverwaltung die Verantwortung.

Zur Strukturierung der Einnahmen und Ausgaben der Kirchenstiftung verfasst der Kirchenpfleger einen Haushaltsplan sowie eine Jahresrechnung. Beides muss von der Kirchenverwaltung beraten und beschlossen werden.

Im Allgemeinen ist die Kirchenverwaltung für die ortskirchlichen Bedürfnisse der Kirchenmitglieder verantwortlich.

Wie gestalten sich die Wahlen der Kirchenverwaltung?

Die Wahl der Kirchenverwaltung findet am 24. November 2024 in der Erzdiözese Bamberg statt.

Gewählt wird auf sechs Jahre. Die Wahl erfolgt in Form einer Urnenwahl. Es besteht aber die Möglichkeit mündlich oder schriftlich Briefwahl in der jeweiligen Gemeinde zu beantragen.

Wahlberechtigt sind alle Christinnen und Christen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Angehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche
  • Hauptwohnsitz im Bereich der jeweiligen Kirchengemeinde
  • Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Wahltag
  • Zugehörigkeit zur katholischen Kirche, auch im zivilen Sinn

Wer kann kandidieren?

Die weiteren Mitglieder der Kirchenverwaltung neben dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand sind Ehrenamtliche, die Verantwortung für ihre Gemeinde übernehmen wollen. Die Wählbarkeitsvoraussetzungen sind:

  • Angehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche
  • Hauptwohnsitz im Bereich der jeweiligen Kirchengemeinde
  • Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Wahltag
  • Kirchensteuerpflichtig
  • Zugehörigkeit zur katholischen Kirche, auch im zivilen Sinn

Wahlberechtigte können Wahlvorschläge einreichen.